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Matias Ristic

Projektkoordinator

Matias absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Albertus-Magnus-Universität zu Köln und schloss parallel ein Studium in den Fächern Klavier und Violine an der dortigen Musikhochschule ab.
Bereits seit seinem ersten Studiensemester war er an der Universität zu Köln am dortigen Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht tätig. Es folgte eine promotionsbegleitende Tätigkeit bei einer internationalen Großkanzlei mit Sitz in Frankfurt und Köln. Zu dieser Zeit tagte der sog. Detmolder Auschwitz-Prozess, den Matias zunächst aus historischem Interesse verfolgte. Dieses Interesse verstärkte und intensivierte sich insbesondere mit seiner Begegnung und einem fortwährenden Dialog zu Prof. Dr. Cornelius Nestler, heute emeritierter Universitätsprofessor der Rechte und Nebenklagevertreter von jüdischen Opfern und deren Angehörigen in Strafprozessen. Dies bewog Matias schließlich seinen alleinigen wissenschaftlichen Forschungsschwerpunkt auf dem Gebiet des NS-Unrechts und dessen justizieller Aufarbeitung zu verlegen, der von der Rechtsphilosophie, aber auch die in den Rechtswissenschaften vernachlässigten Disziplinen der Soziologie und Psychologie begleitet wird. Von 2019 an war Matias zugleich bis zu Prof. Nestlers Emeritierung im Jahre 2022 an dem von ihm geleiteten Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig, dem er auch noch danach bis August 2022 unter der Nachfolgerin Prof. Dr. Anja Schiemann angehörte. Seit September 2022 ist er verantwortlich für das an der Justus-Liebig-Universität Gießen unter der Leitung von Prof. Dr. Thilo Marauhn und von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft finanzierte "Post-Holocaust Remedies Projekt". Hier kann er in praktisch relevanter Weise unter anderem Erkenntnisse aus seiner von Prof. Nestler betreuuten Dissertation verbinden, in der Matias sich einer biografischen Studie über das Wirken des Vorsitzenden Richters im 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess, Hans Hofmeyer, widmet. Unter anderem untersucht die Studie mögliche Folgewirkungen und Einflüsse dieses besonderen Richters als (dis)kontinuierliche Rechtsauffassungen vor 1933, bis 1945 sowie nach dem Zweiten Weltkrieg. Die weit fortgeschrittene Arbeit hat bereits neue Erkenntnisse an die Öffentlichkeit gebracht, so unter anderem, dass Hofmeyer selbst in die NS-Justiz tief verstrickt war und etwa als Richter an einem Erbgesundheitsgericht seine Karriere begann. Es darf damit gerechnet werden, dass diese Arbeit noch vertieftere und globaler wirkende Erkenntnisse liefern wird, die mitunter befähigt sein könnten, gängige, selbstverständliche Deutungsmuster bundesdeutscher „Aufarbeitung“ im Kern zu hinterfragen.